Sinn der Homepage
Diese Homepage soll juristischen Laien einen kurzen Überblick über ein komplexes Rechtsgebiet geben.
Sie soll helfen mögliche finanzielle Unterstützung / Leistungen einer Haftpflichtversicherung aufzuzeigen.
Sie ersetzt keine Beratung bei einem spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht.
Der Einfachheit halber wird in der Folge die männlich Form gewählt, selbstverständlich beziehen sich jedoch sämtliche Darlegungen auch auf Versorgerinnen.
Was ist ein Versorgerschaden?
Die Bezeichnung Versorgerschaden entstammt dem Zivilrecht. Menschen, die durch Tötung Ihren Versorger verloren haben, haben gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR 45, Absatz 3) Anspruch auf Schadenersatz.
Mit Versorger ist die Person gemeint, die andere Personen unterstützt. Das kann z.B. der Ehemann oder die Ehefrau sein, oder der Vater oder die Mutter.
Wird der Versorger getötet, dann entsteht bei der geschädigten Person ein Versorgerschaden. Die geschädigte Person ist z.B. ein minderjähriges Kind.
Wie wird der Versorgerschaden berechnet?
Generell wird in einem ersten Schritt versucht abzubilden, wie viel Geld durch den Versorger an die geschädigte Person jährlich geflossen wäre. In einem zweiten Schritt wird der Geldfluss an die geschädigte Person ohne den Versorger berechnet. Der Versorgerschaden ist die Differenz zwischen ersterem und letzterem. Fliessen Leistungen an die geschädigte Person, z.B. aus Versicherungen oder aus der IV, so fällt der Versorgerschaden entsprechend geringer aus.
Beispiele zum Versorgungsschaden
Bei einem Versorgungsschaden handelt es sich um eine komplexe Angelegenheit. Gerade bei einer jungen Person, die noch mehrere Jahrzehnte lang arbeiten würde, kann ein Versorgungsschaden einen finanziell sehr namhaften Betrag ausmachen.
Darum, aber auch weil die Versicherungen ihrerseits über geschultes Personal verfügen sollten sie sich ihrerseits ebenfalls fachlich beraten lassen und eine unabhängige und neutrale Meinung einholen. Gerade wenn es um so wichtige finanzielle Interessen geht, sollte unbedingt ein spezialisierter Rechtsanwalt beigezogen werden.