Sofern Leistungen der Sozialversicherungen fliessen, muss man sich diese anrechnen lassen (beispielsweise Bestattungskosten, Hinterlassenenrenten der AHV und der Unfallversicherung und der Pensionskasse).
Sofern Leistungen der Sozialversicherungen fliessen, muss man sich diese anrechnen lassen (beispielsweise Bestattungskosten, Hinterlassenenrenten der AHV und der Unfallversicherung und der Pensionskasse).